Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer,

nachdem es seit dieser Woche endlich die ersten Lockerungen der strengen Corona-Maßnahmen gibt, kehrt auch im Deutschen Bundestag etwas mehr Normalität ein. Wir mussten in den vergangenen Wochen schnell und pragmatisch handeln. Die Exekutive stand medial sehr im Vordergrund, aber das ist kein Dauerzustand. Der Deutsche Bundestag kontrolliert die Exekutive und diese Kontrolle nehmen wir auch in historischen Krisenzeiten sehr ernst. Wir werden unsere parlamentarischen Abläufe in dem Maße normalisieren können, in dem auch die Gesellschaft insgesamt wieder in den Normalbetrieb kommt. Unser Ziel bleibt die möglichst baldige Rückkehr zu unseren bewährten Verfahren. Wir werden aber auch überprüfen, ob im Rahmen der Krisenbewältigung vorgenommene Verfahrensvereinfachungen nicht auch in den Normalbetrieb übernommen werden können. Viele Sitzungen finden weiterhin virtuell statt, aber einige erstmals auch wieder mit persönlicher Teilnahme (natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln), zum Beispiel die des Wirtschaftsausschusses, in dem ich Mitglied bin.

Immerhin konnten wir an zwei Sitzungstagen wichtige Vorhaben debattieren. Meinen Beitrag zur Debatte über mögliche Lockerungen können Sie auf meinem Facebook-Profil anschauen. Hier der Link: __https://de-de.facebook.com/klauspeter.willsch__

In den letzten Tagen und Wochen wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene neue Maßnahmen beschlossen. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich mich hierbei auf den Bund und das Land Hessen beschränke, auch wenn ich weiß, dass viele von Ihnen außerhalb Hessens wohnen.

Das Land Hessen hat ein neues Förderprogramm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit" aufgelegt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beispielsweise für Nachwuchsarbeit, Mieten, Betriebskosten, Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte beantragt werden. Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.

Insgesamt gilt das Programm für alle 41.000 gemeinnützigen Vereine und Initiativen in Hessen. Für die gemeinnützigen Sportvereine beispielsweise, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team "Corona-Vereinshilfe" auf die Beine gestellt. Anfragen können an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden. Anträge auf Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter __https://corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de__ stellen. Gefördert werden auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) sowie das Hessische Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage ab S. 2.

Seit dem 16. April 2020 bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Die Rentenbank bietet Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4 oder 6 Jahren an. Die Darlehen werden bei kleinen und mittleren Unternehmen zu 90 % und bei Großunternehmen zu 80 % verbürgt. Die verbürgten Liquiditätssicherungsdarlehen betragen mindestens 10.000 Euro und höchstens 3 Mio. Euro. Antragsteller müssen gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde. Die verbürgten Darlehen werden über eine Hausbank Ihrer Wahl vergeben und müssen auch dort beantragt werden. Bitte entnehmen Sie weiterführende Informationen den beigefügten Dokumenten in der Anlage (S. 5ff.).

Im Parlamentskreis Mittelstand (PKM), dessen Vorstand ich angehöre, haben wir am Mittwoch einen Beschluss "Das Gastgewerbe in Deutschland aus der Coronakrise retten!" gefasst. Das Gastgewerbe gehört zu den Branchen, die am meisten von der Pandemie betroffen sind. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass der Koalitionsausschuss sich bereits über eine zeitlich befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7% geeinigt hat. Den PKM-Beschluss mit noch weitreichenderen Forderungen finden Sie im Anhang (s. 19f.). Hier die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im Wortlaut:

  1. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

  2. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.

  3. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

  4. Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

  5. Als Corona-Sofortmaßnahme werden wir für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung).

  6. Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro zu unterstützen. Deshalb werden wir mit einem Sofortausstattungsprogramm die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.

  7. Durch die Corona-Krise hat sich die wirtschaftliche Situation für die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land deutlich geändert. Deshalb wird die Koalition besonders darauf achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden.

Das kostet alles sehr viel Geld, das ist mir sehr bewusst. Nicht zuletzt weil ich selbst Vater von fünf Kindern und Opa einer Enkeltochter bin, war und ist mir Generationengerechtigkeit ein großes Anliegen. Deswegen müssen wir die wirtschaftlichen Grundlagen dafür schaffen, unsere Wirtschaft so schnell wie möglich auf einen Wachstumspfad zurückzuführen. Wir müssen jeden Stein umdrehen. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, die Wirtschaft und die Menschen mit unnötiger Bürokratie zu gängeln. Jedes Ressort auf Bundes- und Landesebene muss seinen Teil dazu beitragen, dass es mehr Zeit für das Wesentliche gibt. Als Berichterstatter für das Thema Bürokratie freue ich mich vor diesem Hintergrund, dass uns die Krise die Möglichkeit gibt, ein paar alte Zöpfe abzuschneiden. Auch hierzu werde ich Sie auf dem Laufenden halten.

Das gesellschaftliche Leben wird weiterhin massiv von dem Kampf gegen Corona beeinflusst bleiben. Ob Après-Ski in Ischgl, Karnevalssitzung im Kreis Heinsberg oder verschiedene Bierfeste in Bayern - heute wissen wir, dass es sich dabei um sogenannte "Viren-Hotspots" handelte. Deshalb ist es leider ratsam, auf solche Veranstaltungen bis auf weiteres zu verzichten. Wer mich persönlich kennt, weiß, dass ich selbst ein geselliger Mensch bin. Mir blutet beim Gedanken an die Absage des Münchner Oktoberfestes das Herz. Das größte Volksfest der Welt steht pars pro toto für all die großen und kleinen Feste, für all die Dorfkirmesse und Weinfeste. Überall dort, wo Menschen eng auf eng zusammenkommen, fühlt sich Corona richtig wohl.

Ich hoffe sehr, dass der Bund und die Länder sich auf ihrer Konferenz am 30. April auf weitere Lockerungsmaßnahme ab dem 4. Mai verständigen. Erste Verlautbarungen gibt es bereits. Aber dafür ist natürlich vor allem eines von zentraler Bedeutung: die seit letzter Woche eingetretenen Lockerungen dürfen keinesfalls zu einem signifikanten Widererstarken des Coronavirus führen. Ansonsten könnten womöglich noch Lockerungen zurückgenommen werden. Es liegt an uns allen, dafür zu sorgen, dass es nicht so kommt, in dem jeder Verantwortung übernimmt und Abstand hält.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Klaus-Peter Willsch MdB

Anlage Informationspaket Maßnahmen Coronavirus 23.04.2020

Autor: Klaus-Peter Willsch

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