Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer,

bislang habe ich alle Entscheidungen und Maßnahmen im Zuge der Pandemiebekämpfung mitgetragen und auch in der Regel offensiv nach außen vertreten. Ich war sehr erleichtert, dass in der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin (MPK mit BK) vom 3. März endlich ein Perspektivplan mit konkreten Öffnungsschritten, aber auch mit einer Notbremse beschlossen wurde. Leider wurden wir nachfolgend von der dritten Welle der Pandemie gepackt, sodass einzelne Öffnungsschritte, mit denen ich fest gerechnet hatte, doch nicht vollzogen werden konnten.

Von Anfang an habe ich betont: Wir leben in der Lage. Niemand ist vor Fehlern oder Fehlentscheidungen gefeit – gerade wenn man in Verantwortung steht. Aber wenn Fehler gemacht werden, muss man auch aus diesen Fehlern lernen.

Zunächst wurde eine für mich unverständliche Debatte darüber geführt, ab welchen Inzidenzwerten nun genau Lockerungen erfolgen können – ab einem Wert von 50 oder doch erst ab 35? Natürlich wurde die Zahl „35“ nicht einfach aus dem Hut gezaubert, sie stand und steht so im Infektionsschutzgesetz. Aber zum „Politik machen“ gehört auch, politische Entscheidungen und deren Sinnhaftigkeit den Bürgern zu vermitteln. Ansonsten kann man sich die Maßnahmen auch sparen, weil Gesetze und Verordnungen (teilweise unwissentlich) nicht befolgt oder ignoriert werden.

Wenig später kam die unsägliche Debatte um die „Osterruhe“ mit der damit einhergehenden (Selbst-)Beschädigung der MPK mit BK dazu.

Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz ist für mich das Maß des noch Erträglichen aber erreicht bzw. überschritten. Bereits als der Erste Entwurf des Gesetzes an uns Abgeordnete verschickt wurde, habe ich angemahnt, dass wir dort nur Maßnahmen aufnehmen sollten, die man auch effektiv kontrollieren kann. Dinge, die die private Wohnung betreffen, sowie pauschale großflächige Ausgangssperren gehören sicherlich nicht dazu.

Ich möchte sogar noch einen Schritt weitergehen: Da absehbar ist, dass wir die Pandemie nicht innerhalb weniger Wochen besiegt haben werden, sollten wir „außen“ Öffnungen einleiten. Warum sollen wir Open-Air-Ausstellungen, Freiluftkino, Besuch im Freizeitpark oder Musikveranstaltungen draußen verbieten, wenn doch mittlerweile sehr klar ist, dass die Ansteckungsgefahr an der frischen Luft gegen null geht?

Das Gesetz wird natürlich nicht gemacht, um Menschen alleine in ihren Wohnungen einzusperren, sondern um Kontakte zu minimieren. Allerdings sollte man auch mit offenen Augen durch die Welt gehen: Diese Maßnahmen sind fernab der Lebenswirklichkeit im Frühjahr bei teilweise 20 Grad draußen.

Wir können die Pandemie nur besiegen, wenn wir auch gemeinsam von den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung überzeugt sind. Während der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Klage eines Schuhhändlers auf Wiedereröffnung von Schuhgeschäften (Grundbedarf) stattgibt, muss er nach dem neuen Bevölkerungsschutzgesetz wieder schließen. Das ist leider das Gegenteil von „lessons learned“, also gemachter Erfahrungen. Ich könnte noch weitere Beispiele aufführen, nicht zuletzt, weil ich als hessischer Abgeordneter mit Rheinland-pfälzischen Nachbarkreisen im Norden, Westen und Süden häufig mit Anfragen unterschiedlicher Handhabung der gleichen Norm in zwei unterschiedlichen Bundesländern konfrontiert werde und das als sehr lehrreich empfinde.

Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich sehe durchaus die Notwendigkeit und damit auch die Pflicht, die Pandemie entschlossen zu bekämpfen. Nach über einem Jahr im Ausnahmemodus erwarte ich aber, dass dies zielgerichtet, effektiv und mit so wenigen Kollateralschäden wie möglich geschieht. Das heißt vor allem: Impfen und Testen. Wenn es hier hakt, muss man auch hier ansetzen.

Ich verschließe selbstverständlich nicht die Augen vor der sich dramatisch zuspitzenden Situation auf den Intensivstationen. Es mangelt dort vor allem an Personal. Dies ist eine Aufgabe, der wir uns kurz- und langfristig stellen müssen.

Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz werden hingegen pauschal und flächendeckend Symptome der Pandemie bekämpft. Als überzeugter Anhänger des Subsidiaritätsprinzips und des Föderalismus erschließt sich mir nicht, warum der Bund die Dinge besser regeln können sollte als die Länder. Es sind nämlich genau diese Länder und ihre Kommunen, die die Maßnahmen letztendlich umsetzen und kontrollieren müssen – auch in Zukunft, da der Bund nur geringe eigene Verwaltungskraft hat.

Wir erlangen auf diese Weise höchstens eine Scheinsicherheit. Womöglich hinterlässt die unnötige Debatte um die Kompetenzverlagerung zur Bundesebene sogar den Kollateralschaden, dass Viele die Sinnhaftigkeit jeglicher Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Frage stellen.

In meiner Brust schlagen hier zwei Herzen. Selbstverständlich gibt es auch viele und teilweise auch sehr gute Argumente. Ich stelle hierzu Materialien in der beigefügten Dokumentensammlung zur Verfügung. Für meine persönliche Zustimmung haben die erreichten substantiellen Verbesserungen des Gesetzentwurfes der Regierung im parlamentarischen Verfahren jedoch nicht gereicht.

Während die produzierende Industrie in weiten Teilen gut durch die Krise kommt und unsere Exportwirtschaft wieder von der Aufhellung der Weltkonjunktur profitiert, leiden Dienstleistungen, Handel und andere Branchen stark. Gerne möchte ich Sie auch noch über einige Neuheiten bei den Corona-Hilfsmaßnahmen informieren:

Um die Belastungen für die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit so gering wie möglich zu halten, haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, die Angebotspflicht von Tests in Unternehmen so bürokratiearm wie möglich auszugestalten (Testangebot – keine Testpflicht, keine Dokumentationspflichten). Wichtig auch: Unternehmen, die für die Überbrückungshilfe III (ÜH III) antragsberechtigt sind, können die Kosten für Schnelltests und Selbsttests als sogenannte „Kosten für Hygienemaßnahmen“ geltend machen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html (s. FAQ 2.4 > Punkt 7)

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss (bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt, Antragstellung startet in den nächsten Tagen): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html

Mit der Verbesserung der ÜH III helfen wir unter anderem auch der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft, die weiter stark unter der Krise leidet (neben der Personalkostenpauschale gibt es für diese Branche zusätzlich 20 Prozent der Lohnsumme je Fördermonat - bis zu 2 Mio. €/Unternehmen; Veranstaltungs- und Kulturbetriebe können Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin angefallen sind, geltend machen; Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen erhöht, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html

Noch mehr junge Unternehmen können jetzt Überbrückungshilfe III erhalten. Die Hilfe wurde auf Unternehmen erweitert, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Damit unterstützen wir Existenzgründer in breiterem Umfang, denn bisher waren nur Betriebe mit Gründungsdatum bis 30. April 2020 antragsberechtigt.

Die Härtefallhilfen, für die die Bundesregierung den Ländern 750 Mio. € und Hilfe bei der IT zur Verfügung stellt, liegen inzwischen in der Regie der Bundesländer. Sie können jetzt in eigener Entscheidungshoheit die Antragstellung starten und so Unternehmen helfen, die aus dem einen oder anderen Grund, nicht von den laufenden Unterstützungsprogrammen profitieren können und besondere Hilfe in der Coronakrise brauchen. Nordrhein-Westfalen, als Vorsitzland der Wirtschaftsministerkonferenz, übernimmt die weitere Koordinierung. Einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung in Hessen finden Sie hier: https://finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/weitere-millionenhilfen-fuer-die-wirtschaft

Achtung: Es laufen Fristen aus! Der Antrag auf Novemberhilfe kann noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann ebenfalls noch bis einschließlich 30. April 2021 gestellt werden. Änderungsanträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können zudem noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Bei November-, Dezember- und Neustarthilfe liegt der Anteil der bewilligten Anträge jeweils bei über 90 Prozent, die ausgezahlten Fördersummen liegen über 80 Prozent. Alle aktuellen Corona-Hilfen sind seit mehreren Wochen und Monaten im sogenannten Fachverfahren und damit in Zuständigkeit und Regie der Länder. Die regulären Auszahlungen müssen, soweit noch nicht erfolgt, jetzt zügig durch die Länder erfolgen, damit unsere Unternehmen die vollständige November- und Dezemberhilfe erhalten. Das gilt vor allem für die großvolumigen Hilfen, wo einige größere Unternehmen noch auf die Auszahlungen warten.

Neben meinem Hauptstadtbrief habe ich Ihnen auch wieder eine Dokumentensammlung mit folgendem Inhalt beigefügt:

  1. Fragen und Antworten zum vierten Bevölkerungsschutzgesetz (S. 2ff.)
  2. Änderungen im 4. Bevölkerungsschutzgesetz gegenüber der Kabinettsfassung (S. 8ff.)
  3. Faktenpaket zur Pandemiebewältigung (S. 18f.)
  4. DIVI-Information zur aktuellen Lage der Intensivmedizin (S. 28ff.)
  5. Zwischenbilanz BMWi zu Corona-Hilfsmaßnahmen (S. 35ff.)
  6. Dashboard Wirtschaft (S. 49ff.)
  7. Bericht BMWi Härtefallhilfen (S. 56f.)
  8. Bericht Neustart Kultur (S. 58ff.)
  9. Fragen und Antworten Hilfsmaßnahmen (PKM-Videokonferenz 18.02.2021) (S. 60ff.)

Bitte informieren Sie sich auch unter www.corona.hessen.de. Dort finden Sie zum Beispiel auch die aktuell in Hessen gültigen Verordnungen.

Die Union wird mit dem CDU-Bundesvorsitzenden Armin Laschet als Spitzen- und Kanzlerkandidat in den kommenden Wahlkampf ziehen. Ich hatte mich im Vorfeld für Markus Söder stark gemacht.

Aber mit Armin Laschet haben wir ebenfalls einen Kandidaten mit Regierungserfahrung in einem großen Bundesland. Laschet ist immerhin der einzige Ministerpräsident, der eine Koalition mit der FDP anführt – nach wie vor meine Wunschkombination. Freilich: Am allerliebsten wäre mir Friedrich Merz, aber das Leben spielt sich nicht im Konjunktiv ab. Mich freut gleichwohl, dass Merz nun ebenfalls erneut für den Deutschen Bundestag kandidiert. Er ist kürzlich von der Wahlkreisdelegiertenversammlung im Hochsauerlandkreis nominiert worden – genauso wie ich Ende März von den Delegierten in meinem Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg.

Mit besten Grüßen & bleiben Sie gesund!

Ihr
Klaus-Peter Willsch MdB

Hauptstadtbrief: Hauptstadtbrief Nr. 150
Dokumentensammlung: Dokumentensammlung

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