Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Wochenendausgabe am 21.03.2020 der Idsteiner Zeitung wurde zur Einladung einer Sitzung der Idsteiner Stadtverordnetenversammlung berichtet und ein Kommentar des örtlichen Lokalredakteurs veröffentlicht. Beides kann aus meiner Sicht nicht ohne eine Richtigstellung in gleicher Weise der getätigten Veröffentlichung bleiben:

Der ursprüngliche Anlass des Berichtes - die Entscheidung, zu einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einzuladen - war zum Zeitpunkt seines Erscheinens bereits überholt. Kurz nachdem ich die Fragen der Idsteiner Zeitung beantwortet hatte, kündigte die Landesregierung am Freitag um 14.30 Uhr eine neue Verordnung der Landesregierung mit einer Änderung der Rechtslage an. Ich habe daraufhin den Fraktionen angekündigt, die Sitzung abzusagen, sobald einige Zusatzinformationen vorliegen – voraussichtlicher Absagetermin Montag oder Dienstag, jedenfalls rechtzeitig vor Donnerstag. Die neue Verordnung trat Freitagabend, 20.03.2020, mit der Veröffentlichung um 21.00 Uhr, in Kraft.

Es bleibt festzuhalten: Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage Ihrer Zeitung entsprach die Einladung der geltenden Verordnungslage.

Weiterhin: die Entscheidung die Stadtverordnetenversammlung durchzuführen beruht nicht auf einem Alleingang und willkürlichen Handlung meinerseits: Alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung haben einmütig dafür votiert.

Zum Zeitpunkt der Einladung waren Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmern untersagt, erst seit Freitag, 20.03.2020 21.00 Uhr gilt stattdessen 5 Personen. Diese Zahl wird bei Sitzungen der Stadtverordneten in Idstein selten erreicht. Vorliegend und ohne „brennendes“ kommunalpolitisches Thema durften die Fraktionen von einer geringeren Zahl ausgehen.
Man kann die Entscheidung, zur Sitzung einzuladen, kritisieren oder für falsch halten. Unüberlegt und ungeprüft war sie nicht und ohne neue schriftlich vorliegende Verordnungslage der Landesregierung nicht einfach zu revidieren.

Außerdem haben unsere Spitzenverbände zu diesem Zeitpunkt erklärt, dass Sitzungen der kommunalen Gremien nicht unter das Versammlungsverbot fallen. Das ist auch für das Funktionieren des Staates notwendig.
Es ist ein sehr wichtiges Signal an die Bevölkerung, dass Demokratie weiter funktioniert und die Parlamente ihre Aufgaben erfüllen, während Versammlungsverbote gelten und zudem die Freiheit der Bürger/innen sukzessive eingeschränkt wird, sogar Ausgangssperren diskutiert und verhängt werden. Weltweit ist zu beobachten, dass mit solchen Einschränkungen auch demokratische Rechte verloren gehen und totalitäre Staaten entstehen. Das gilt es insbesondere in Deutschland zu beachten und historisches Bewusstsein zu wahren!

Weshalb der Lokalredakteur Stavenow eine Skandalisierung der Einladung vornimmt und mich als Person unangemessen und verletzend öffentlich angreift bleibt zu erklären. Ich fordere ausdrücklich von Ihrer Zeitung und von Herrn Stavenow die Richtigstellung sowie eine Entschuldigung ein, genauso öffentlich wie er seine falsche und ehrabschneidende Behauptung geschrieben hat. Als Stadtverordnetenvorsteher ist es meine Pflicht Entscheidungen der Stadtparlamentarier umzusetzen und nicht mein persönliches Privatvergnügen. Herr Stavenow sollte dies eigentlich wissen, nach den vielen Jahren seiner Berichterstattung.
In der gleichen Ausgabe der Idsteiner Zeitung, in der Herr Stavenow die Entscheidung stark kritisiert, wurde sachlich und lapidar berichtet, dass die Wiesbadener und Bad Schwalbacher Stadtverordneten ebenfalls in dieser Woche tagen würden. Im Übrigen tagt in dieser Woche das hessische Landesparlament und auch der Bundestag geht der Arbeit nach. Auch gilt es dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder gar online oder elektronisch derzeit nicht zulässig ist.

Weshalb dies einzig in Idstein in der geschehen Weise skandalisiert wird, ist mir unverständlich und erscheint mir nicht nachvollziehbar.

Der Hauptgrund zu tagen war der folgende.
Nach Lage der Dinge war und ist nicht absehbar, wann die Stadtverordneten nach einer Verschiebung der Sitzung wieder zusammen treten können. Insbesondere der Beschluss über den Bau eines neuen Kindergartens würde somit um eine unbestimmte Zeit verzögert; ein Baubeginn in diesem Jahre wäre damit zweifelhaft geworden.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich mit allen Fraktionen abgestimmt, ob eine Sitzung vertretbar ist. Alle Fraktionen waren mit der Entscheidung einverstanden. Folgende Vorsichtsmaßregeln wurden ergriffen:

  • weites Auseinandersetzen der Stadtverordneten
  • Sitzplätze für das Publikum auf der Empore ebenfalls mit weiten Abständen
  • Kurze Sitzung mit Behandlung nur notwendiger bzw. unstrittiger Punkte
  • Bitte an alle Stadtverordneten, selbst ihre Teilnahme zu prüfen, z.B. bei Kontakt zu Risikopersonen oder -gebieten oder persönlichem Risiko wie Alter oder Gesundheitszustand

Wichtig war vor allem, dass keine Beschlüsse gefasst werden, bei denen es auf Zufallsmehrheiten angekommen wäre, weil einzelne Stadtverordnete fehlen würden.

Die ebenfalls kritisierte Öffentlichkeit lässt sich nicht ohne weiteres ausschließen - die Stadtverordneten tagen grundsätzlich öffentlich. In Einzelfragen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden (z.B. wenn es um das Steuergeheimnis geht) - aber nur durch förmlichen Beschluss in der Sitzung.

Insofern war eine Sitzung erforderlich, dass wurde von den Fraktionen unterstützt, wenn wir eine Verzögerung des Neubaus des Kindergartens verhindern wollten.

Die Rechtslage hat sich seit dem 20.03.2020, 21.00 Uhr verändert. Nicht nur wurde die Höchstzahl von Versammlungsteilnehmern auf 5 Personen (statt vorher 100) reduziert. Vor allem wird nach Mitteilung des Hessischen Städtetages nun auch die Meinung vertreten, dass unter das Versammlungsverbot auch Gremiensitzungen fallen.

Möglicherweise wird eine gesetzliche Grundlage gefunden oder geschaffen, für die Zeit des derzeitigen Ausnahmezustandes auf andere Art und Weise - z.B. durch Beschlüsse des Magistrates, für die auch ein Umlaufverfahren zulässig wäre - dafür zu sorgen, dass notwendige und wichtige, vor allem zeitkritische Beschlüsse gefasst werden können und nicht unabsehbar aufgeschoben werden müssen. Derzeit ist das aber (noch) nicht der Fall.

Insofern ist die in der Vergangenheit unter anderen Voraussetzungen getroffene Entscheidung gefallen, im Sinne von erforderlichen Beschlüssen und unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen. Schließlich ist ja auch der Einkauf in Supermärkten oder das Benutzen von Bus oder Bahn zulässig und erforderlich. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen der Stadtverordnetenversammlung und den Fraktionsvorsitzenden für das konstruktive und gute Miteinander in einer schwierigen Zeit, die von allen Menschen in unserer Stadt große Entbehrungen verlangt und verantwortungsbewusstes Handeln.

Gerade in diesen sehr schwierigen Zeiten erschiene mir auch eine in diesem Sinne abgewogene Berichterstattung geboten und der Ausweis von Qualitätsjournalismus versus der Skandalisierung von Entscheidungen der Stadtverordneten.
Die Frage, wie man sich in schwerer Zeit verhalten soll, wird jeden Tag aufs Neue zu stellen sein. Diesem Umstand sollte bei der Bewertung der Handlungen anderer berücksichtigt werden.

Eine sofortige und unmittelbare Richtigstellung des Sachverhalts erscheint mir angemessen, insbesondere um die Gemüter im städtischen Zusammenleben zu beruhigen.
Dafür danke ich Ihnen ausdrücklich vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Z a r d a
Stadtverordnetenvorsteher

Autor: Thomas Zarda

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