Ein Bündnis aus Land- und Forstwirtschaft informierte in Niedernhausen in einer gut besuchten Veranstaltung über diesen Plan. Aktuell ist die Frage nach einer Zustimmung der einzelnen Kommunen aufgrund der Corona-Pandemie zwar auf den Herbst verschoben worden, nichts desto trotz wird aber in Zukunft über die für unsere Region so wichtige Frage eine Antwort gefunden werden müssen. Um eine solche Biosphärenregion einzurichten muss jede Kommune selbst entscheiden, ob sie dieser Maßnahme zustimmen will.

Auch die CDU-Fraktion in der Idsteiner Stadtverordnetenversammlung hat sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Die Mitglieder der Fraktion besuchten zahlreiche Veranstaltungen, führten viele Gespräche mit Fachleuten, Betroffenen und Experten sowie prüften ausführlich zahlreiche Materialien zu dieser Frage. Nach dieser umfangreichen Auseinandersetzung kam die Fraktion einstimmig zum Ergebnis diesen Plan abzulehnen. Unter dem Titel "Aus Liebe zur Heimat: Nein zur Biosphärenregion" wurde für die nächste Runde der Beratungen der Idsteiner Stadtverordnetenversammlung folgender Antrag eingebracht: "Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein lehnt einen Beitritt zur geplanten Biosphärenregion im Rheingau-Taunus-Kreis, der Stadt Wiesbaden und im Main-Taunus-Kreis ab."

Dazu der Fraktionsvorsitzende Peter Piaskowski: "Es werden, insbesondere von den Befürwortern, keinerlei Vorteile benannt, die nicht von bereits bestehenden Strukturen erreicht werden können. Es gibt keinerlei Fördermittel (Landes-, Bundes- oder Europa-Mittel) die ausschließlich für Biosphärenregionen zur Verfügung stehen. Fördermittel können auch ohne dieses Instrument generiert werden. Ferner spricht sich unsere Landwirtschaft sehr klar gegen das Projekt aus und verweist auf negative Erfahrungen insbesondere im thüringischen Teil der Rhön, wo eine entsprechende Biosphärenregion bereits eingerichtet worden ist. Auch große Teile der Forstwirtschaft, hier sei vor allem die älteste Naturschutzgemeinschaft in Deutschland die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald angeführt, sprechen sich massiv gegen das Projekt aus. Der Landesjagdverband Hessen lehnt eine Biosphäre im Rheingau-Taunus kategorisch ab. Jagdrecht und Jagdausübung sind in Deutschland umfänglich durch Bundes- und Landesrecht geregelt, sie bedürfen auch in einer Biosphärenregion keiner gesonderten davon abweichenden Regelungen."

Dem pflichtet der Parteivorsitzende Mathias Nippgen-van Dijk bei: "Gerne wird von den Befürwortern darauf verwiesen, innerhalb einer solchen Region geschehe alles freiwillig, alles kann, keiner muss! Dieses Prinzip der Freiwilligkeit und des Ausschlusses hoheitlicher Rechte ist aber nicht stichhaltig. In der Leitlinie des Bundesumweltministeriums „MAB – Der Mensch und die Biosphäre“ ist sehr klar folgendes beschrieben: „jedes Bundesland muss seine Bereitschaft erklären, die Kriterien für Biosphärenreservate zu erfüllen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (per Gesetz und Verordnung)“. Darüber hinaus weist das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz z.B. in seinem § 2 über Zuständigkeiten darauf hin: "Die oberste Naturschutzbehörde ist zuständig für ..die Aufsicht über die Biosphärenreservate..“; damit ist den Kommunen eigenständiger Gestaltungsspielraum im Landschaftsschutz genommen." Es ergeben sich ferner weitere Probleme, so Nippgen-van Dijk weiter: "Nach einer Zustimmung zur Biosphärenregion kann keine Kommune mehr diese Entscheidung revidieren. Als Beispiel kann hier das Biosphärenreservat Bayerischer Wald genannt werden, dass von 1981 bis 2007 bestand. Es wurde durch das zuständige Umweltministerium in Bayern durch Erlass beendet, übrigens auf Grund erheblicher Widerstände aus der Bevölkerung. Dies führt das Argument der Freiwilligkeit ad absurdum!"

Peter Piaskowski verweist auf weitere Gesichtspunkte, die gegen die Biosphärenregion sprechen: "Im Rahmen der Schaffung einer solchen Institution muss auch eine entsprechende Verwaltungsstelle eingerichtet werden. Da keine Zusage des Landes Hessen besteht, hier für die Kosten zu tragen, entstehen den beteiligten Kommunen hohe Kosten! Es gibt ferner bereits eine Vielzahl von Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung, hier seien genannt das Regionalmanagement, der Landschaftspflegeverband (Idstein ist diesem erst vor kurzem beigetreten) und der Naturpark. Entweder werden diese Einrichtungen obsolet oder in ihrem Wirken stark beschränkt. Aktuell sind in den uns zugänglichen Unterlagen weder das Flächensoll für die Kern- noch die Pflegezone erfüllt. Während für die Kernzone wohl geeignete Flächen in Aussicht stehen, ist dies für die Pflegezone mehr als zweifelhaft. Es kann niemand verlässlich sagen, welche Flächen in Idstein in diesem Bereich liegen könnten und damit einer kommunalen Planung (z.B. Flächennutzungsplan) entzogen werden würden."

Nicht ausser Acht, so Piaskowski weiter, dürfe man auch folgende Punkte lassen: "Nach einer Studie des Max-Planck-Institus für Biogeochemie leistet nachhaltige Waldbewirtschaftung einen größeren Beitrag zum Klimaschutz als Waldwildnis, die in der Kernzone eingeführt werden soll. Dies ist kein positiver Beitrag zum Umwelt- und zum Klimaschutz. Auch für die gewerbliche heimische Wirtschaft bedeute die Biosphärenregion eine erhebliche Gefahr. Gerade in Idstein, wo zumindest zwei große Automobilzulieferer ihren Sitz haben, kann niemand verlässlich sagen, ob solche Betriebe am jetzigen Standort überhaupt noch eine Zukunft hätten oder sich noch ausdehnen bzw. investieren könnten."

In den bevorstehenden Beratungen werde man alles tun, um auch andere Fraktionen zu überzeugen, sich dem Antrag der Idsteiner Christdemokraten anzuschließen. "Für die Zukunft unserer Heimat", so beide Vertreter der CDU abschließend, "ist die Biosphärenregion der falsche Weg. Wir befürchten sogar, es handelt sich in Wahrheit um eine Mogelpackung."

Autor: Peter Piaskowski

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