Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer,

der Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie hält unser ganzes Land in Atem. Ich hatte Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 13. März mitgeteilt, dass der Bundestag als Verfassungsorgan weiterhin handlungsfähig bleibt. In dieser Woche haben wir dies eindrücklich unter Beweis gestellt. Wir haben ein Maßnahmenpaket für alle Bereiche unserer Gesellschaft geschnürt - für unser Gesundheitssystem, für die Wirtschaft, kurz: für die Menschen in unserem Land.

Viele große, vor allem aber auch viele kleinere und mittlere Unternehmen leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen, z. B. aufgrund von Störungen in ihrer Lieferkette, aufgrund eines signifikanten Rückgangs der Nachfrage in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft oder schlichtweg aufgrund der seuchenpolitischen Maßnahmen und den damit verbundenen Einschränkungen des bis vor kurzem alltäglichen Lebens. Wir wollen alle betroffenen Unternehmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität ausstatten, damit sie gut durch diese Krise kommen. Dazu setzen wir alle Kräfte ein, um den Folgen der Krise für die deutsche Wirtschaft wirksam und schnell, aber auch mit einem langen Atem entgegen zu treten.

Ein erster Schritt wurde bereits mit dem Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen getan. Vergleichen Sie hierzu meine Nachricht vom 13. März. Diesen Schutzschild haben wir nun um zwei Maßnahmen ergänzt:

Mit den Eckpunkten "Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige" erfolgt eine unbürokratische Soforthilfe in Form von steuerbaren Zuschüssen für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch u.a. laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten. Das Programmvolumen beträgt insgesamt 50 Mrd. EUR. Die Zuschüsse betragen bis 9.000 EUR im Rahmen einer Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), oder bis zu 15.000 EUR Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Die Beantragung ist ggf. für zwei weitere Monate möglich. Die Mittelbereitstellung erfolgt durch den Bund; die Bewirtschaftung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel) übernehmen die Länder bzw. die Kommunen. Eine Kumulation mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich; eine Überkompensation ist zurückzuzahlen.

Das Land Hessen schnürt ein eigenes milliardenschweres Soforthilfeprogramm und stockt die Mittel des Bundes mit einem eigenen Zuschuss auf. Hessen stellt für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern zusätzlich mehr als zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Corona-Soforthilfe des Landes wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Damit ergeben sich inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Anträge können ab spätestens Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird die Stellung nur eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten. Hier der Link zur Homepage des Regierungspräsidiums Kassel: https://rp-kassel.hessen.de/. Unterstützung bei der Antragstellung leisten die örtlichen IHKn und HWKn.

Gestern ist es uns noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können. Die betroffenen Unternehmen müssen sich jedoch bis spätestens am morgigen Donnerstag (26. März) formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, wenden, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie in der Anlage. Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wird ein Unterstützungsinstrument eingerichtet, das auf dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz aus der Finanzkrise 2008 aufsetzt, um die damals im Bankensektor erfolgreichen Maßnahmen auf die Realwirtschaft zu übertragen. Zweck des WSF ist die Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft, denen anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Der Garantierahmen in Höhe von 400 Mrd. EUR soll helfen, durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und Stärkung der Kapitalbasis eine Refinanzierung am Kapitalmarkt zu ermöglichen.

100 Mrd. EUR sind vorhanden für Eigenkapitalmaßnahmen (u.a. Genussrechte, stille Beteiligungen, Hybridanleihen, Wandelanleihen, Erwerb von Anteilen). Weitere 100 Mrd. EUR Darlehensmittel gehen in das KfW-Corona-Sonderprogramm.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen:

  • Bilanzsumme mindestens 43 Mio. EUR,
  • Umsatzerlöse größer als 50 Mio. EUR,
  • mehr als 249 Beschäftigte.

Von Donnerstag, 26. März an können betroffene hessische Unternehmer zudem kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das bewährte Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Das Verfahren sieht so aus: Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Die "Liquiditätshilfe für KMU" richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.

Darüber hinaus können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu erforderlichen Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen. Der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal 10.000 Euro betragen. Dies erleichtert den Hausbanken der Unternehmen die Aufrechterhaltung der Finanzierung. Hier der Link zur WiBank: https://www.wibank.de/wibank/

Bitte informieren Sie sich hierzu und ggf. weiteren Maßnahmen auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Hier der Link zur Corona-Hilfe. https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info-wirtschaft

Ich habe Ihnen im Anhang - gebündelt in einem Dokument - diverse Rundschreiben und Infoblätter der Ministerien bzw. der Fraktion beigefügt. Hier eine Übersicht:

  1. Informationen und Unterstützung für Unternehmen und Arbeitnehmer: Hotlines & Kontaktadressen (S. 2ff.)
  2. BM Peter Altmaier: Überblick und Ausblick zu den wirtschaftspolitischen Corona-Maßnahmen (S. 5ff.)
  3. Eckpunkte "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige" (S. 10f.)
  4. Informationen zur Kurzarbeitergeldverordnung sowie zur Konkurrenz Kurzarbeitergeld und Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (S. 12f.)
  5. Aktuelle Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (mit 2 Anlagen) (S. 14ff.)
  6. Gemeinsame Erklärung von BMAS, BMWi, BDA und DGB (S. 20ff.)
  7. BM Christine Lambrecht zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (S. 23)
  8. CDU/CSU zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (S. 29ff.)
  9. BM Jens Spahn zu Finanzhilfen für Krankenhäuser (S. 33ff.)
  10. CDU/CSU zu Finanzhilfen für Krankenhäuser (inkl. FAQ) (S. 37ff.)
  11. BM Julia Klöckner: Hilfsmaßnahmen für die Land und Ernährungswirtschaft (S. 44ff.)

Nie zuvor, auch nicht während der Finanzkrise von 2008 bis 2010 und der Eurokrise ab 2010, musste der deutsche Staat ein so hohes Volumen an Liquiditätshilfen, Krediten und Garantien bereitstellen wie in der aktuellen Corona-Krise. Nie zuvor musste der Bund eine derartig hohe Neuverschuldung für einen Bundeshaushalt in Höhe von 156 Mrd. Euro beschließen und weitere Kreditermächtigungen im Umfang von 200 Mrd. Euro - für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) - erteilen. Hinzu kommen Garantien des WSF für Unternehmen in Höhe von 400 Mrd. Euro sowie eine Erhöhung des Garantierahmens im Bundeshaushalt von aktuell 465 Mrd. Euro auf maximal 1,068 Billionen Euro. Insgesamt werden wir damit einen Schutzschirm von rund 1,8 Billionen Euro bewilligen.

Sie können sich vorstellen, dass mir meine Zustimmung zu all dem nicht leicht gefallen ist. Aber es geht um den Gesundheitsschutz, den Schutz der Wirtschaft, der Unternehmen und der Arbeitsplätze. Erst durch Beharren auf Haushaltsdisziplin, Schuldenabbau und ausgeglichenen Haushalten des Bundes (die sogenannte „schwarze Null“) gegen erhebliche Widerstände in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren haben wir uns Spielraum geschaffen, um nun kräftig in der Krise gegensteuern zu können. Mir war und ist wichtig, dass wir die Schuldenbremse nicht abschaffen, sondern lediglich von der darin enthaltenen Ausnahmeregel Gebrauch machen. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan verbunden. Ab dem Jahr 2023 wird der Bundeshaushalt jährlich ein Zwanzigstel der außergewöhnlichen Nettokreditaufnahme von rund 100 Mrd. Euro tilgen. Damit sorgen wir vor, dass die zukünftigen Generationen nicht übermäßig und dauerhaft mit der jetzigen Schuldenaufnahme überfordert werden.

An alle, die weiterreichende Informationen suchen, appelliere ich: Nutzen Sie bitte zunächst die hier angebotenen Informationsquellen, Links und Hotlines. Wenn dennoch Nachfragen offen bleiben, können Sie sich natürlich wie stets an mich und mein Büro wenden.

Ich drücke Ihnen allen die Daumen, dass es bald wieder aufwärts geht!

Bleiben Sie gesund, Ihre Familie und unser Land braucht Sie!

Ihr

Klaus-Peter Willsch MdB

Infopaket Maßnahmen Corona-Pandemie

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