26.01.2012 - Gemeinde/ Stadt
Ehemaliges Kreiskrankenhaus: Bebauung muss altstadtgerecht sein!
Investor präsentiert erste Entwürfe für Bebauung des alten Krankenhausgeländes
Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag
CDU: Auf Maßstab achten – Parkplatzsituation nicht überstrapazieren
Im Bau- und Planungsausschuss wurden wie bereits zuvor im Ortsbeirat erste Entwürfe und ein Modell für die künftige Bebauung des alten Krankenhausgeländes oberhalb der Escher Straße vorgestellt. Der Investor strebt hier einen mit der Stadt Idstein abgestimmten städtebaulichen Vertrag für eine hochwertige Bebauung mit bis zu sieben jeweils 4-stöckigen Baukörpern und einer darunterliegenden Tiefgarage an.
Die CDU hat deutliche Bedenken vor einer zu hohen Bebauung und zu vielen Wohneinheiten, insbesondere wegen der Parksituation, macht Fraktionsvorsitzender Thomas Zarda in einer Pressemeldung deutlich.
„An dieser herausgehobenen Lage oberhalb unserer historischen Altstadt müssen wir lieber einmal öfter hinschauen“, erläutert Thomas Zarda die Position der CDU-Fraktion. Es gebe hier einige Eckpunkte zu berücksichtigen. Einerseits sei es vollkommen klar, dass ein Investor an dieser Stelle, die auch wegen der steilen Hanglage topographisch schwierig sei, nur eine hochwertige und architektonisch anspruchsvolle Lösung umsetzen könne, wenn diese auch wirtschaftlich tragfähig sei. „Hier wird eine Tiefgarage notwendig werden, die teuer ist. Je weniger Wohneinheiten, desto teurer wird deren Preis!“ Auf der anderen Seite müsse aus Sicht der Stadt eine Bebauung vermieden werden, die zu hoch und zu verdichtet sei. „Wir waren hier sicherlich in der Vergangenheit manchmal großzügiger gegenüber Investoren, als das notwendig war“, ist Zarda durchaus selbstkritisch mit Blick auf Nassauviertel und Gänsberg. Gerade an dieser herausgehobenen Stelle müsse eine „altstadtverträgliche“ Lösung gefunden werden. Die CDU habe deshalb bei der Beratung des Entwurfes von Hochtief beantragt, die Gebäudehöhe auf drei Wohnebenen statt der gewünschten vier zu begrenzen. Das hieße zwei statt drei Geschosse oberhalb der Tiefgarage und zusätzlich ein zurücktretendes Staffelgeschoss im Stil eines Penthouses mit großer Veranda. „Das ist eine Überarbeitung auf der Grundlage der sogenannten Vorzugsvariante mit dem Ziel eines insgesamt verträglicheren Maßstabes.“ Architektonisch habe der vom Investor beauftragte Architekt nämlich aus Sicht der CDU eine durchaus gelungene Lösung erarbeitet.
„Ein k.o.-Kriterium wird für uns die Zahl der Parkplätze sein“, nennt Zarda einen weiteren Eckpunkt. Bei den zu erwartenden eher hochpreisigen Wohnungen dürften, so der CDU-Fraktionsvorsitzende, die meisten Wohnungsinhaber jedenfalls zwei, manchmal sogar mehr Fahrzeuge besitzen, die im Prinzip alle auf dem Grundstück untergebracht werden müssten. „Parken am Straßenrand ist dort gar nicht möglich“, erläutert Zarda an einem Beispiel. „Wer z.B. die Taubenbergstraße aus den 70er Jahren befährt, der kann bestätigen, dass die Straße manchmal zugeparkt ist und man nur noch rückwärts fahren kann, wenn jemand entgegenkommt.“ Weil man damals nicht damit rechnete, dass viele Familien zwei oder mehr Autos haben würden. „Das sollte uns an dieser Stelle nicht passieren“, beschreibt der Fraktionsvorsitzende die Absicht der CDU-Fraktion.
Ein Kompromiss könnte ein Vorschlag von Ernst Garkisch sein, bei der Zahl der Geschosse zu mischen: ein Teil mit 2+1 und ein Teil mit 3+1 Geschossen + Staffelgeschoss. Eventuell könne auch, wie von Anette Reineke-Westphal (Grüne) vermisst, eines der Gebäude solitärartig hervorgehoben werden, wenn dafür bei den anderen die Höhe zurückgenommen werde.
Ein Antrag der CDU auf Beschränkung der Geschosse wurde allerdings von den übrigen Fraktionen abgelehnt, was Zarda bedauert. „So wie der Investor eine bestmögliche Lösung aus seiner Sicht anstrebt, so müssen wir die Interessen der Anlieger und des Stadtbildes bestmöglich vertreten – aber wir sind ganz sicher, einen guten Kompromiss zu finden, der beiden Seiten gerecht wird.“ Dazu wäre eine Annahme des CDU-Antrages hilfreich gewesen. Die nächste Gelegenheit biete sich erst wieder im Bebauungsplanverfahren und dann sei möglicherweise Zeit und Geld vergeudet worden, wenn man nachträglich – aber richtigerweise – die Gebäudehöhen verändern würde. Denn – so gibt Zarda zu bedenken – wegen des sehr ehrgeizigen Zeitplanes müssten wohl bald die Detailplanungen beginnen. Da wäre es aus seiner Sicht besser gewesen, bereits vorher klare Verhältnisse zu schaffen als erst später im Zuge der Beschlussfassung über den Bebauungsplan.
Schlagworte: Kreiskrankenhaus, Bebauungsplan, Altstadt