Nun liegt aufgrund eines weiteren nachfolgenden und in Bezug auf Wörsdorf gleichlautenden Antrages einer anderen Gruppe in der Kernstadt zur Frage der Geschwindigkeitsbeschränkungen eine Antwort von Hessen Mobil vor, wonach nächtliche Beschränkung der Geschwindigkeiten von LKW und PKW aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich seien, da die Lärmgrenzwerte in Wörsdorf nicht erreicht würden.
Hierzu hat die Wörsdorfer CDU am 21.7.2018 in einem Schreiben an Hessen Mobil Stellung genommen und um eine erneute Überprüfung gebeten. Dies wird damit begründet, dass sich die bisherigen Messstellen in Wörsdorf fast ausschließlich in der Adolf-Keller-Str. befinden und damit kein repräsentatives Bild der Lärmlage in Wörsdorf liefern können. Die CDU Wörsdorf hält zumindest im Scheidgraben, Oskar Müller Str. und Siebenmorgenweg in Wörsdorf weitere Messstellen und eine erneute Überprüfung für erforderlich.
In diesem Scheiben an Hessen Mobil wurde zudem darauf hingewiesen, dass der aktive Lärmschutz im Bereich Wörsdorf / L 3277 nicht vollständig und die Wälle im Abschnitt Wörsdorf nicht hoch genug seien. Bezug nehmend auf ebenso einen einstimmigen Beschluss im Wörsdorfer Ortsbeirat auf Antrag der CDU Wörsdorf, der eine Überprüfung dieses Sachverhalts und ggfls. eine Verbesserung durch Wände oder eine Erhöhung der Wälle anregt und der bislang nicht beantwortet wurde, hat die Wörsdorfer CDU dazu von Hessen Mobil um eine Stellungnahme gebeten und zugleich um das Aufzeigen von Wegen, wie hier Verbesserungen möglich sind.

Autoren: Svenja C. Milster und Peter Niere

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