CDU-Ortsbeiratsfraktion
Idstein-Wörsdorf 3.9.2018

Herrn Ortsvorsteher
Horst Urban

Öffnung der Idsteiner Friedhofssatzung für Anonyme Bestattungsformen auch in Wörsdorf

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Urban,

Der Ortsbeirat Wörsdorf möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt soll gebeten werden, ggfls. in Abstimmung mit allen Idsteiner Ortsbeiräten, der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag zur Änderung der Friedhofssatzung (§ 14 ff) vorzulegen mit dem Ziel, verschiedene Formen anonymer Bestattungsverfahren und anonymer Grabstätten über das bisher Zulässige hinaus zu erlauben; dabei sollen künftig gelten:
• § 14 Abs. 2 Buchst. f (i.V. mit § 17 Abs. 1 Buchst. c): Erweiterung der Zulässigkeit von Gemeinschaftsgrabstätten für die namenlose Beisetzung von Urnen auch für Wörsdorf und
• zugleich Erweiterung des Begriffs „namenlose Beisetzung“ auf solche Grabstätten, die auf einer separaten Tafel / Stele / Stein die Namen der Verstorbenen (und ggfls.Geburts- und Todesdatum) der im Grabfeld enthaltenen Urnen vermerken (§ 17a, Abs.4). Es soll darüber hinaus erlaubt sein, nicht nur Rasenfelder anzulegen, sondern auch bei Bedarf durch den Friedhof gestaltete Steinfelder oder Urnengärten. Die Einzelheiten der Gestaltung sind in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festzulegen.
• Ein dazu passender Gebührenrahmen soll beschlossen werden.

Darüber hinaus sollte erneut die Errichtung einer Urnenwand (Urnennische) nach §14 Abs. 2 Buchst. i für Wörsdorf geprüft werden.

Begründung:
Die Bestattungskultur in unserem Land hat sich in den letzten Jahren gewandelt, dieser Prozess ist weiter im Fluss. Die Ansichten über die Gestaltung des Überganges nach dem Leben sind vielschichtiger geworden, die Ansprüche an das Gedenken haben sich geändert und die Behandlung ihrer sterblichen Überreste durch die noch Lebenden werden sind von mehr Rationalität bestimmt.

Es geht heute bei vielen anonymen Bestattungen darum, dass sich die Hinterbliebenen aus verschiedensten Gründen (z.B. durch weit entfernte Wohnorte) nicht in der Lage sehen, die Verpflichtung zu übernehmen, die Grabstelle für 20 oder mehr Jahre zu pflegen und in einem guten Zustand zu halten. Ebenso haben sich häufig die Familienstrukturen geändert, Kleinfamilien oder Paare ohne Kinder nehmen zu, sodass die noch Lebenden eine geringere Belastung der noch vorhandenen wenigeren Hinterbliebenen sicherstellen wollen. Auch die i.d.R. günstigeren Kosten einer anonymen oder teilanonymen Bestattung spielen eine zunehmende Rolle. Das ist unter anderem auf die Abschaffung des Sterbegeldes zurück zu führen, das früher die Krankenkassen bezahlt haben

Nach wie vor bildet das christliche Sittenbild auch bei der Frage des Todes und den Umgang damit und eine skeptische Sichtweise anonymer Beerdigung eine wichtige Rolle. Dies soll keinesfalls eingeschränkt werden. Aber es muss andererseits zur Kenntnis genommen werden, dass in der Gesellschaft insgesamt Religiösität abnimmt, wie der Mitgliederschwund bei den christlichen Kirchen zeigt, und deshalb auch religiös und christlich ungebundene Menschen selbst entscheiden können sollten, wie mit ihrem Tod umgegangen werden soll. Alleine deshalb schon sollten anonyme Bestattungsformen ergänzend angeboten werden.

Dem haben die Friedhofssatzungen in den letzten Jahren, auch in Idstein, Rechnung getragen. Gleichwohl ist noch mehr Flexibilität bei der Bestattungspraxis bei Urnen wünschenswert. Deshalb sollte auch die Idsteiner Friedhofssatzung, bezogen auf Wörsdorf, neben der grundsätzlichen Zulassung weiteren Spielraum bei anonymen Grabstätten eröffnen und die Möglichkeit zulassen, zusätzlich auch Grabfelder über reine kennzeichnungsfreie Rasenfelder hinaus, wie dies zur Zeit § 17a, Abs. 4 der Idsteiner Friedhofssatzung vorgibt, zu gestalten. Hierfür kommen z.B. in Frage
• Gepflegte Rasenfelder und Ergänzung mit einer Sammeltafel, einem Stein oder einer Stele mit Namen Verstorbenen bei selbst nicht gekennzeichneten Urnenplätzen,
• Gestaltete Garten- / Steingartenflächen und Ergänzung mit (oder ohne) einer Sammeltafel, einem Stein oder einer Stele mit Namen bei selbst nicht gekennzeichneten Urnenplätzen.
(Diese werden beispielsweise in Berlin Ruhegemeinschaften genannt, wobei die dortige Friedhofstreuhand aktuell auf 21 Friedhöfen in Berlin, zusammen mit einer Friedhofsgärtnerei und einem Steinmetz, Urnenstellen eingerichtet hat, in denen je nach Größe der Stelle eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt werden. Auf einem Grabstein, einer Wandplatte oder ähnlichem werden die Namen der dort Beigesetzten mit dem Geburts- und Sterbejahr eingetragen. Die Stelle wird von der Friedhofsgärtnerei jahreszeitlich bepflanzt und gepflegt. Dafür berechnet die Friedhofstreuhand Berlin derzeit einen Betrag von 995,00 € einmalig für die Ruhefrist von 20 Jahren. Dies fällt zusätzlich zu den Friedhofsgebühren für eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab an).
Und als Alternative könne noch benannt werden
• Ein Aschestreufeld mit entsprechender gärtnerischer Gestaltung ohne weitere Kennzeichnung.

Letztendlich bietet der Wörsdorfer Friedhof zunehmend Freiräume durch die stark zurückgegangenen Erdbestattungen. Diese sollten genutzt werden, um zugleich auch auf landschaftsgestalterisch anspruchsvolle Weise einen ansprechenden und in einer einem Friedhof angemessenen Form einen Ort des Erinnerns und der Trauer für jede Form der Bestattungen zu schaffen. Zugleich muss dementsprechend die Gebührenordnung angepasst werden, damit der Haushalt der Stadt Idstein nicht belastet und diese ergänzende Form der Bestattungskultur kostenneutral für die Stadt umgesetzt werden kann.

Gez.
Fraktion der CDU Fraktion im Ortsbeirat Wörsdorf
Svenja C. Milster
Ralf Schmidt
Peter Niere

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